Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Versicherung) kann von Schülern, Hausfrauen, Studenten, Arbeitnehmern und Selbständigen abgeschlossen werden. Besondere Wichtigkeit hat die BU Versicherung für die Personengruppe der Selbständigen. Selbständige zahlen in der Regel keinen Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse und haben so auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber auch Selbständige, die erst seit ein paar Jahren selbständig sind und einen Mindestbeitrag in die Rentenkasse zahlen, haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier ist die private BU Versicherung die einzige Möglichkeit des Selbständigen, seine Arbeitskraft adäquat abzusichern. Einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat nur der Selbständige, der bereits vor dem 31.12.1983 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt hat. Unter dieser Bedingung hat heutzutage fast kein Selbständiger mehr die Möglichkeit auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass der Selbständige nach einer privaten BU Versicherung umschaut. Eine private Unfallversicherung ist auch sehr wichtig, aber die private BU Versicherung sollte vorrangig abgeschlossen werden. Auf jeden Fall sollte die monatliche Rente bei der BU Versicherung in ausreichender Höhe beantragt werden und auch die private Unfallversicherung sollte eine möglichst hohe Invaliditätsleistung beinhalten. Wenn man auch eine Todesfallleistung benötigt, sollte man diese bei der privaten Unfallversicherung ausklammern und sich bei einer geeigneten Risikolebensversicherung umschauen.
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